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Registration 2013


 
 

Die Anmeldung für die IFCA Slalom Weltmeisterschaften erfolgt über die IWA.
>> Ameldung IFCA SLALOM WM
Auch das Meldegeld für die Slalom WM muss an die IWA gezahlt werden. Teilnehmer, die sich für die Slalom WM angemeldet haben, müssen kein Meldegeld für die Disziplinen Racing und/oder Wave zahlen. Die Fahrer müssen sich aber trotzdem anmelden, um ihren Startplatz zu sichern.



 
 
 

 

 
 
 

 
 
 
 

 
 
 

 
 

 

*optionale Disziplin. Kann bei ungeeigneter Wettervorhersage abgesagt oder nur für bestimmte Veranstaltungstage angesetzt werden. Änderungen vorbehalten.

 












Rollei-Special

Für engagierte Fahrer im DWC gibt es in dieser Saison eine tolle Prämie: Jeder Windsurfer, der sich bis zum 31.03.2013 für die gesamte Tour des Rollei Windsurf Cups angemeldet und auch das Meldegeld vollständig bezahlt hat, kann eine brandneue Rollei Bullet HD 5s Actioncam erhalten.

Achtung! dieses Angebot ist auf 50 Actioncams beschränkt. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der vollständigen Anmeldungen (Onlinemeldung & Zahlung des Meldegeldes).

Um die Kamera zu erhalten, muss man sich verpflichten, diese zu den DWC Tourstopps mitzubringen und dort in Abstimmung mit der Videoproduktion einzusetzen (Mountshots). Außerdem verpflichtet sich der Fahrer mindestens ein mit seiner Actioncam produziertes Video bereitzustellen. Die Kamera darf erst nach dem 30. September 2013 verkauft werden.


 


Disziplinen:

In den Disziplinen Racing und Slalom verpflichtet das Abschicken der Meldung zur Zahlung des Meldegeldes. Die Anmeldung ist erst gültig, wenn sowohl das Meldeformular als auch das Meldegeld vollständig und rechtzeitig (jeweils zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn) eingegangen sind.


Die Disziplinen Wave und Freestyle sind bei einigen Veranstaltungen als optionale Disziplinen angesetzt. Bei ungünstigen Wettervorhersagen können diese ggf. abgesagt oder nur für bestimmte Veranstaltungstage angesetzt werden. Deshalb dürfen Fahrer, die ausschließlich in den Disziplinen Wave und/oder Freestyle antreten das Meldegeld im Rahmen der Einschreibung vor Ort bezahlen und müssen keine Nachmeldegebühr zahlen. Achtung! Dies gilt jedoch nicht für das Rollei Summer Opening (08. - 12. Mai 2013) und die Deutschen Meisterschaften (24. - 28. Juli 2013) in Westerland auf Sylt. Hier sind alle Disziplinen fix angesetzt und Meldeschluss ist 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.


Meldegeld:

Das Meldegeld beträgt EUR 60,- pro Veranstaltung und wird spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällig. Das Startgeld für Frauen, Youth (U20) und Junioren (U17) beträgt EUR 30,- pro Veranstaltung. Bei nicht rechtzeitigem Eingang des Meldegeldes bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Nachmeldegebühr fällig (50%). Ausnahme: Rookies sind grundsätzlich von der Zahlung einer Nachmeldegebühr befreit.

Das Meldegeld für die Standby Long Distance Races beträgt für alle Teilnehmer 30,-€!

Die Zahlung kann entweder per Scheck oder per Überweisung auf das genannte Konto erfolgen. Bei krankheitsbedingtem Nichterscheinen wird das Startgeld bei fristgerechter Krankmeldung gutgeschrieben (ärztliches Attest innerhalb einer Woche und vorherige telefonische Absage).

 

Bankverbindung:

DWC-Meldegeldkonto
Sparkasse Kiel
BLZ: 210 501 70
Konto-Nr: 920 20 163
Meldeadresse:

Choppy Water GmbH
Brammersoll 2
24235 Stein
Tel.: +49 (0) 4343 / 49 46 4 - 0
FAX: +49 (0) 4343 / 49 46 4 - 10
e-Mail: info@choppywater.de


Haftungsausschluss:
Alle von der Choppy Water GmbH ausgegebenen Informationen sind als unverbindliche Mitteilungen und keinesfalls als Zusicherungen zu verstehen, aus denen sich etwaige Rechtsansprüche gegen die Choppy Water GmbH, die DWSV oder Veranstalter ableiten lassen.
Jeder Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an den Veranstaltungen teil. Zur Deckung eventueller Sach- oder Personenschäden hat er eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme abzuschließen.
Die Choppy Water GmbH, die Veranstalter und die Regattaleitung sind nicht für die Eignung der Regattateilnehmer und das Material haftbar zu machen. Jegliche Haftung für Schäden gleich welcher Art an Personen oder Sachen wird seitens der Veranstalter und deren beauftragten Personen ausgeschlossen.
Mit seiner Meldung zur Teilnahme an der Regatta erkennt der Teilnehmer die Bedingungen ausnahmslos an.

 
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